- Täter-Opfer-Ausgleich
- Täter-Opfer-Ausgleich,die im Strafrecht geschaffene Möglichkeit, dass der Straftäter nach der Tat zu einem »Ausgleich« mit dem Opfer kommt. Die Idee des Täter-Opfer-Ausgleichs stellt den Strafanspruch des Staates gegen den Täter zurück, um den durch die Tat gestörten Rechtsfrieden zugunsten einer die Wiedergutmachungsbelange des Opfers betonenden Sichtweise wiederherzustellen. Durch die Konfrontation mit dem Opfer soll dem Täter sein Unrecht unmittelbar bewusst gemacht werden. Im Bereich des Jugendstrafrechts ist der Täter-Opfer-Ausgleich in den Katalog der Weisungen (§ 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 Jugendgerichts-Gesetz, Erziehungsmaßregeln) aufgenommen und im Erwachsenenstrafrecht durch Gesetz vom 28. 10. 1994 in § 46 a StGB normiert worden. In letzterem Falle kann das Gericht die Strafe mildern oder bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen von Strafe ganz absehen, wenn der Täter seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gutgemacht hat oder dies ernsthaft erstrebt oder er das Opfer unter erheblichen persönlichen Leistungen oder persönlichem Verzicht entschädigt.
Universal-Lexikon. 2012.